Chefärztliche Bewilligung
Chefärztliche Bewilligung
Die Kosten der Heimversorgung werden bei allen malignen Diagnosen von allen Krankenkassen ohne Vorbewilligung übernommen. Auch nicht-maligne Diagnosen werden von den meisten Krankenkassen ohne Vorbewilligung übernommen.
Ausnahme:
Für nicht-maligne Diagnosen bei ÖGK-Versicherten bedarf es eine Vorbewilligung. Implantieren Sie bitte erst nach Bewilligung der Krankenkasse!
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- Bitte senden Sie hierzu den vollständig ausgefüllten Verordnungsschein und einen Arztbrief mit medizinischer Begründung per verschlüsselter Mail an die ÖGK Steiermark: heilbehelfe.hilfsmittel-15@oegk.at
Sie erhalten innerhalb von 5 Werktagen eine Rückmeldung seitens der Krankenkasse.
Genauere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Administrative Informationen“ der Heimversorgung unseres Klinikleitfaden
- Bitte senden Sie hierzu den vollständig ausgefüllten Verordnungsschein und einen Arztbrief mit medizinischer Begründung per verschlüsselter Mail an die ÖGK Steiermark: heilbehelfe.hilfsmittel-15@oegk.at
- Im Falle einer Ablehnung wenden Sie sich gerne an uns.
Sollten Sie zum Thema Kostenübernahme der Heimversorgung Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir unterstützen Sie gerne!
Informationen Kostenübernahme hier!