Chefärztliche Bewilligung

Chefärztliche Bewilligung


Die Kosten der Heimversorgung werden bei allen malignen Diagnosen von allen Krankenkassen ohne Vorbewilligung übernommen. Auch nicht-maligne Diagnosen werden von den meisten Krankenkassen ohne Vorbewilligung übernommen.

Ausnahme:

Für nicht-maligne Diagnosen bei ÖGK-Versicherten bedarf es eine Vorbewilligung.  Implantieren Sie bitte erst nach Bewilligung der Krankenkasse!

    • Bitte senden Sie hierzu den vollständig ausgefüllten Verordnungsschein und einen Arztbrief mit medizinischer Begründung per verschlüsselter Mail an die ÖGK Steiermark: heilbehelfe.hilfsmittel-15@oegk.at
      Sie erhalten innerhalb von 5 Werktagen eine Rückmeldung seitens der Krankenkasse.
      Genauere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Administrative Informationen“ der Heimversorgung unseres Klinikleitfaden
  • Im Falle einer Ablehnung wenden Sie sich gerne an uns.

Sollten Sie zum Thema Kostenübernahme der Heimversorgung Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir unterstützen Sie gerne!

Informationen Kostenübernahme hier!

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