Chefärztliche Bewilligung

Chefärztliche Bewilligung


Bereits vor der Implantation des Katheters ist bei einigen Krankenkassen eine Vorabbewilligung für die Kostenübernahme des Heimversorgungsmaterials notwendig.

    • Alle malignen Diagnosen (auch Aszites) werden ohne Vorbewilligung übernommen.
    • Für nicht-maligne Diagnosensowohl bei Pleura als auch bei Aszites ist eine Vorbewilligung
      Bitte senden Sie hierzu den vollständig ausgefüllten Verordnungsschein an die ÖGK Steiermark per Fax an: +43 5 0766-15663700 oder per Mail an: heilbehelfe.hilfsmittel-15@oegk.at
      Sie erhalten innerhalb von 5 Werktagen eine Rückmeldung seitens der Krankenkasse.
      Sollte eine Vorbewilligung erforderlich sein, ist diese bereits vor der Implantation einzuholen.
      Genauere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt Chefärztliche Bewilligung der Heimversorgung unseres Klinikleitfaden.

Sollten Sie zum Thema Kostenübernahme der Heimversorgung Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir informieren Sie gerne!

  • Implantieren Sie erst nach Bewilligung der Krankenkasse!

Bei Ablehnung sollte die Kostenübernahme der Heimversorgung mit dem Patienten abgeklärt oder von einer Implantation Abstand genommen werden.

Informationen Kostenübernahme hier!

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