Chefärztliche Bewilligung

Chefärztliche Bewilligung


Die Kosten der Heimversorgung werden bei allen malignen Diagnosen von allen Krankenkassen ohne Vorbewilligung übernommen. Auch nicht-maligne Diagnosen werden von den meisten Krankenkassen ohne Vorbewilligung übernommen.

Ausnahme:

Für nicht-maligne Diagnosen bei ÖGK-Versicherten bedarf es eine Vorbewilligung.

    • Bitte senden Sie hierzu den vollständig ausgefüllten Verordnungsschein an die ÖGK Steiermark per verschlüsselter Mail an: heilbehelfe.hilfsmittel-15@oegk.at
      Sie erhalten innerhalb von 5 Werktagen eine Rückmeldung seitens der Krankenkasse.
      Sollte eine Vorbewilligung erforderlich sein, ist diese bereits vor der Implantation einzuholen.
      Genauere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Administrative Informationen“ der Heimversorgung unseres Klinikleitfaden
  • Implantieren Sie erst nach Bewilligung der Krankenkasse!
  • Bei Ablehnung sollte die Kostenübernahme der Heimversorgung mit dem Patienten abgeklärt werden.

Sollten Sie zum Thema Kostenübernahme der Heimversorgung Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir informieren Sie gerne!

Informationen Kostenübernahme hier!

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